#1 09.09.2016 16:12:04

Stoll P.
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Die grosszügige Haltung des stärkeren Partners?

Die grosszügige Haltung des stärkeren Partners sei die zweite Bedingung für das Gelingen einer Gemeindefusion; so Hans Vogel im Generalanzeiger Nr. 36 vom 8. September 2016. Diese Bedingung ist in unserem Fall wohl eher nicht zutreffend.

Ein Zusammenschluss ist ein Geben und Nehmen. Für beide Gemeinden entstehen Vorteile bei einem Zusammenschluss. Es bedeutet für Scherz allerdings auch Verzicht in verschiedenen Belangen. Über die Bewertung dieser Vor- und Nachteile gehen die Meinungen auseinander.

Worauf Scherz bei einer Fusion ganz sicher verzichtet: Namen und Wappen; Heimatort; Verwaltung im eigenen Dorf; Bezirksschulwahl; Entscheidungshoheit in eigenen Belangen.

Worauf verzichtet Lupfig?

Als Lupfigerin wäre mir der Zusammenschluss mit Scherz egal; es bliebe ja alles beim Alten. …

Ah, da fällt mir doch etwas ein, worauf ich verzichten müsste: Die seltene Gelegenheit, dass mein Wohnort einen witzigen Namen erhalten würde. Das hat der Lupfiger Gemeinderat leider als Vorbedingung für einen Zusammenschluss schon ausgeschlossen.

Wir von Scherz haben ein Riesenglück, dass Lupfig zu knapp an Schulraum ist. Wie hätte diesbezüglich der Zusammenschlussvertrag sonst ausgesehen? Wie geht es mit der Schule Scherz weiter, wenn Lupfig ein neues Schulhaus baut?

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